Umsetzung der FFH-Richtlinie im Bereich der Tideelbe
Grundlage der Gebietsausweisungen ist die Richtlinie
92/43/EWG
[205 KB] des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Im Rahmen des europäischen Schutzgebiet-Vernetzungskonzeptes Natura 2000 wurden auch von den an die Tideelbe angrenzenden Bundesländern mehrere Gebiete im Bereich des Elbästuars als FFH-Gebiete zur EU-Kommision nach Brüssel gemeldet (vgl. Karte
[81 KB]).
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest sind Mitglied der FFH-Lenkungsgruppe der norddeutschen Länder. Diese hat in ihrem Bericht
[2,87 MB] vom 20. April 2005 allgemeine Ziele für das Management der FFH-Gebiete formuliert. Eine Unterarbeitsgruppe erarbeitet derzeit die Grundlagen für die Bewirtschaftungsauflagen der Gebiete. Es ist beabsichtigt, die Ergebnisse und Daten über das Portal der Öffentlichkeit verfügbar zu machen.
Der Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen
[1,12 MB] (Herausgabe April 2008) ist von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der WSV, der BfG und des BMVB Serarbeitet worden (Anhang
[263 KB]). Zweck dieses Leitfadens ist es, die fachlichen und rechtlichen Anforderungen an eine FFH-Verträglichkeitsprüfung bei Ausbau oder Neubau von Bundeswasserstraßen darzustellen. Für die Berücksichtigung der Belange von Natura 2000-Gebieten bei der Unterhaltung von Bundeswasserstraßen sowie der Artenschutzbestimmungen für besonders streng geschützte Arten sind jeweils eigene Regelungen in Bearbeitung.
Weiterführende Informationen zur FFH-Richtlinie und dem Schutzgebietssystem Natura 2000 bieten folgende Internetseiten:
FFH-Richtlinie und gemeldete Gebiete
(Landesregierung Niedersachsen)
Umweltbericht Natura 2000
(Landesregierung Schleswig-Holstein)
Informationen zur FFH-Richtlinie
(Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)
