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Umsetzung der FFH-Richtlinie im Bereich der Tideelbe

Bilder FFH-Gebiet UnterelbeGrundlage der Gebietsausweisungen ist die Richtlinie 92/43/EWG icon_pdf [205 KB] des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Im Rahmen des europäischen Schutzgebiet-Vernetzungskonzeptes Natura 2000 wurden auch von den an die Tideelbe angrenzenden Bundesländern mehrere Gebiete im Bereich des Elbästuars als FFH-Gebiete zur EU-Kommision nach Brüssel gemeldet (vgl. Karte Pfeil [81 KB]).

Die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest sind Mitglied der FFH-Lenkungsgruppe der norddeutschen Länder. Diese hat in ihrem Bericht icon_pdf [2,87 MB] vom 20. April 2005 allgemeine Ziele für das Management der FFH-Gebiete formuliert. Eine Unterarbeitsgruppe erarbeitet derzeit die Grundlagen für die Bewirtschaftungsauflagen der Gebiete. Es ist beabsichtigt, die Ergebnisse und Daten über das Portal der Öffentlichkeit verfügbar zu machen.

Der Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen icon_pdf [1,12 MB] (Herausgabe April 2008) ist von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der WSV, der BfG und des BMVB Serarbeitet worden (Anhang icon_pdf [263 KB]). Zweck dieses Leitfadens ist es, die fachlichen und rechtlichen Anforderungen an eine FFH-Verträglichkeitsprüfung bei Ausbau oder Neubau von Bundeswasserstraßen darzustellen. Für die Berücksichtigung der Belange von Natura 2000-Gebieten bei der Unterhaltung von Bundeswasserstraßen sowie der Artenschutzbestimmungen für besonders streng geschützte Arten sind jeweils eigene Regelungen in Bearbeitung.

Weiterführende Informationen zur FFH-Richtlinie und dem Schutzgebietssystem Natura 2000 bieten folgende Internetseiten:

FFH-Richtlinie und gemeldete Gebiete Pfeil (Landesregierung Niedersachsen)
Umweltbericht Natura 2000 Pfeil (Landesregierung Schleswig-Holstein)
Informationen zur FFH-Richtlinie Pfeil (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)

IBP Pfeil